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HELMPFLICHT FÜR KINDER UNTER 14

Italiens Senat sorgt sich um die Sicherheit der Kids auf den Skipisten. Deshalb hat man am 17. Dezember 2003 ein Gesetz erlassen, wonach Skifahrer bis 14 Jahre verpflichtend einen Helm tragen müssen. Bei Missachtung dieser Bestimmung kann ein Bußgeld in Höhe zwischen 30 und 150 Euro verhängt werden. Das Gesetz sieht zudem weitere Sicherheitsvorkehrungen beim Wintersport vor: Bei Kreuzungen auf den Pisten haben demnach von rechts kommende Skifahrer die Vorfahrt. Bei Überholmanövern muss so vorsichtig gefahren werden, so dass der überholte Skiläufer nicht behindert wird. Ferner sollte man sich nach einem Sturz schnell an den Pistenrand begeben. Vor einer Skifahrt ist es ratsam sich über den Pistenzustand zu informieren. Die Verwalter der Aufstiegsanlagen müssen für die Sicherheit auf den Pisten und auf Ski- und Sesselliften garantieren. Des weiteren müssen die Verwalter im Besitz einer Versicherung für Personenschäden sein. Außerdem sind die Pisten zur Orientierung der Benutzer zu markieren und alle Snowboarder müssen Lawinen-Piepsgeräten (''''Arwa'''') bei sich führen. WebDesign by EPPLE@EDV